Monatliche Schulgebühren | |
Fremdsprachensekretär/in Unterrichtsgebühr | 395,- € |
Auf Wunsch ein WINDOWS-Notebook Persönliches WINDOWS-Notebook, das in Ihrem Besitz verbleibt | 25,- € |
Wahlfach zusätzliche Fremdsprache | 60,- € |
Die Höhe der monatlichen Unterrichtsgebühren zu Beginn der Ausbildung wird für die Gesamtdauer garantiert. | |
Einmalige Schulgebühren | |
Einschreibegebühr | 95,- € |
Lernmittel/Bücher | ca. 190,-€ |
Prüfungsgebühr Abschlussprüfung Fremdsprachensekretär/in | 290,- € |
Die Einschreibegebühr ist bei der Anmeldung und die Bücher sind bei Erhalt zu bezahlen. Die Prüfungsgebühr wird am Ende der Ausbildung vor Prüfungsbeginn gesondert in Rechnung gestellt. |
Monatliche Schulgebühren |
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Europasekretär/in Unterrichtsgebühr | 485,- € |
Die Höhe der monatlichen Unterrichtsgebühr zu Beginn der Ausbildung wird für die Gesamtdauer garantiert. |
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Einmalige Schulgebühren |
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Einschreibegebühr | 95,- € |
Lernmittel/Bücher | ca. 190,-€ |
Prüfungsgebühr Abschlussprüfung Europasekretär/in | 290,- € |
Die Einschreibegebühr ist bei der Anmeldung und die Bücher sind bei Erhalt zu bezahlen. Die Prüfungsgebühr wird am Ende der Ausbildung vor Prüfungsbeginn gesondert in Rechnung gestellt. |
Unsere Ausbildungen sind für den gesamten Zeitraum nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) anerkannt. Das Schüler-BAföG gibt es vom Staat als Zuschuss – d.h. es muss nicht zurückgezahlt werden! Unter www.bafoeg- rechner.de kann der zu erwartende BAföG-Anspruch ermittelt werden. Ein Antrag kann bei dem für den Wohnort zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden.
Dieser bietet sehr gute Konditionen für die Finanzierung der gesamten Ausbildung. Die KFW verlangt keine Sicherheiten, es sind lediglich Schulbescheinigung und Ausweis vorzulegen. Man kann online bis zu 300 Euro monatlich zu einem sehr günstigen Zinssatz beantragen. Gerne sind wir dabei behilflich und füllen den Antrag gemeinsam aus.
Während der gesamten Ausbildung besteht der Anspruch auf die Fortzahlung des staatlichen Kindergeldes in voller Höhe. Die Ausbildungsgebühren können bei der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Weitere private Förderungen sind möglich. Wir beraten Sie gerne.
Des Weiteren erhalten unsere Schüler einen Schülerausweis, mit dem sie Vergünstigungen außerhalb der Schule in Anspruch nehmen können.
Ein Bildungsgutschein ermöglicht es Arbeitsuchenden, eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren, ohne dafür selbst bezahlen zu müssen. Dadurch können sie ihre beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen verbessern und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Die Kosten für die ausgewählte Maßnahme werden vom staatlichen Arbeitsamt oder einer anderen öffentlichen Stelle übernommen. Dies unterstützt die individuelle berufliche Entwicklung und trägt zur langfristigen Beschäftigungsfähigkeit bei.
Schritt 1: Persönliche Beratung – Wir informieren Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, die Ihnen unsere Schule bietet.
Schritt 2: Klären und Beantragen der Fördermöglichkeiten (z.B. BAföG)
Schritt 3: Anmeldung – Sie können sich jederzeit für unsere Kurse oder das kommende Ausbildungsjahr anmelden.
Schritt 4: Ausbildungsbeginn – Unsere Ausbildungen beginnen einmal pro Jahr, unsere Weiterbildungsmöglichkeiten und Sprachkurse mehrmals pro Jahr.
Schreib uns!
Wir brauchen nur noch ein paar Informationen.
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